Am Samstag, 10. November 2018 von 13.30h bis 16.30h findet am Bahnhof Potsdam Charlottenhof, Zeppelinstraße 146, 14471 Potsdam die Demo „Nein zum neuen Brandenburger Polizeigesetz! – Gemeinsam gegen den Angriff auf unsere Freiheit und Grundrechte!“ statt.

Zur Demo hat das Bündnis „#noPolGBbg“ Bündnis aufgerufen, in der sich ein Vielzahl an Organisationen zusammengefunden haben. Die Demo wendet sich gegen die massive Verschärfung des Polizeigesetzes nach bayerischem Vorbild, die sich das Brandenburgische Innenministerium unter dem Hardliner Innenminister Karl-Heinz Schröter ausgegedacht hat.

Die Initiative hat massive Grundrechtseinschränkungen und eine Aufrüstung der Polizei ausgemacht:

  • Ausweitung der Schleierfahndung bzw. der verdachtsunabhängigen Personenkontrollen (§ 12)
  • Einführung eines Paragrafen über die molekulargenetische Untersuchung zur Identitätsfeststellung (§ 12a)
  • Einführung von Meldeauflagen u. a. im Kontext des Versammlungsgesetzes (§ 15a)
  • Legalisierung von Hauseinbrüchen durch Polizei, damit sie Spionagesoftware oder sonstige Überwachungsmöglichkeiten auf technischen Geräten anwenden kann (§ 23 Abs. 1 Nr. 5)
  • Ausweitung der Durchsuchungsbefugnisse u. a. im Kontext des Versammlungsgesetzes (§ 22 Abs. Nr. 6)
  • Im Rahmen der „Terrorismus“-Abwehr: Massive Ausweitung der Eingriffsmöglichkeiten und Grundrechtseinschränkungen auf Grundlage von unbestimmten bzw. nicht näher definierten Merkmalen, die sich den vielfach im Kontext des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes kritisierten Begriffs der „drohenden Gefahr“ gleichen. Allein abhängig von der Einschätzung durch die Polizei können Menschen als Gefährder eingestuft werden, die somit massiven Repressionen und Überwachungen ausgesetzt werden, u. a. Gewahrsamnahmen bis zu einem Monat, Aufenthaltsgebote und Kontaktverbote, Online-Durchsuchungen [evtl. abgeschwächt], Fußfesseln [evtl. abgeschwächt] etc. (§ 28a bis § 28f).
  • Ausweitung der Videoüberwachung an öffentlichen Straßen und Plätzen und an „Objekten“, die allein abhängig von der Gefahreneinschätzung der Polizei zu „gefährdeten“ Objekten erklärt werden. (§ 31 Abs.2)
  • Einsatz von Bodycams für die allein von der Polizei gesteuerten Aufnahme von Bild- und Tondaten (§ 31a)
  • Ausweitung der Observation von Personen (§ 32)
  • Einsatz von Spionagesoftware („Staatstrojaner“) unter Ausnutzung von Sicherheitslücken zur Überwachung von verschlüsselter Kommunikation (§ 33d)
  • Einsatz von Handgranaten bzw. Sprengmitteln als Waffen (§ 61 Abs. 3)

Dem Entwurf hat die aus SPD und Die Linke bestehende Landesgerierung bereits zugestimmt. Die Piraten Potsdam wenden sich ebenfalls gegen die Novelle des Polizeigesetzes, das bereits schon genug Grundrechtseinschränkungen beinhaltet.