200 Fachleute haben unterschrieben: Diese Luca App ist nur für eine Sache gut, nämlich für das Bankkonto der Entwickler.

Mit der App sollen Menschen an Orten wie Restaurants, Shoppingmeilen, im Theater oder auf einem Konzert einchecken können. Stellt sich später heraus, dass sie sich in der Nähe einer zu dem Zeitpunkt mit Corona infizierten Person befunden haben, kann das Gesundheitsamt Zugriff auf ihre Kontaktdaten bekommen und entscheiden, ob sie in Quarantäne müssen. Soweit die Theorie und es ist kein Wunder, dass diese App von der Veranstaltungsbranche massiv gepuscht wird.

Vor einem Jahr haben mehr als 600 internationale Wissenschaftler(innen) in einem offenen Brief an ihre Regierungen appelliert, Technologien zur digitalen Kontaktverfolgung verantwortungsbewusst und zielgerichtet zu entwickeln und einzusetzen. Dabei wurde die Einhaltung grundlegender Entwicklungsprinzipien gefordert, die in Deutschland mit der Corona-Warn-App größtenteils vorbildlich umgesetzt wurden:

  • Zweckbindung: Das einzige Ziel muss die Pandemiebekämpfung sein. Eine Verknüpfung mit anderen Geschäftsmodellen, Anwendungsmöglichkeiten und Profitinteressen muss ausgeschlossen, idealerweise technisch unmöglich sein.
  • Offenheit und Transparenz: Fachleuten, IT-Sicherheits- und Datenschutzexperten muss frühzeitig die Möglichkeit gegeben werden, sich konstruktiv am Entwicklungsprozess zu beteiligen oder diesen unabhängig zu begutachten.
  • Freiwilligkeit: Die Nutzung bestimmter Werkzeuge zur digitalen Kontaktverfolgung muss freiwillig sein. Bürgern, die das Werkzeug nicht benutzen möchten, dürfen nicht von sozialen Aktivitäten, dem Zutritt zu öffentlichen Gebäuden, Geschäften, usw. ausgeschlossen werden.
  • Risikoabwägung: Die Beurteilung des Nutzens und der Risiken einer solchen Lösung muss im Vorfeld unabhängig und öffentlich geprüft werden können. Dies gilt ganz besonders dann, wenn der Effekt der technischen Lösung in wesentlichem Umfang auf dem Vertrauen der Bürger basiert.

Der aktuell viel diskutierte Ansatz, digitale Hilfsmittel zur Kontaktnachverfolgung in öffentlichen Räumen und für Veranstaltungen einzubeziehen, erscheint sinnvoll. Richtig eingesetzt könnten sie Infektionsketten schneller unterbrechen und die Gesundheitsämter entlasten.

Das bereits in vielen Bundesländern eingesetzte LUCA-System erfüllt keine dieser Prinzipien. Es gibt keine technische Zweckbindung, sondern es wurden bereits weitere Geschäftsmodelle basierend auf LUCA diskutiert. Damit entsteht eine Abhängigkeit von einem einzelnen Privatunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht als Betreiber des Systems.

Für den Erfolg von digitalen Hilfsmitteln zur Kontaktverfolgung ist eine breite Unterstützung der Bevölkerung essentiell. Das hierfür notwendige Vertrauen kann nur durch Transparenz und Privacy-by-Design, zum Beispiel durch echte Dezentralisierung, geschaffen werden. Sicherheit und Datenschutz sind elementare Voraussetzungen für die Akzeptanz und damit den erhofften Nutzen eines solchen Systems.

Wie bei datenschutzbedenklichen Apps wie MS-Teams gilt auch hier:

Eine solche (als möglicherweise inkriminiert geoutete) Software kann Daten speichern, anhand derer Menschen lebenslang identifizierbar sind. Je nach Fach ließen sich auch Leistungsniveau, Religion und politische Meinung ermitteln und an Behörden verkaufen. Wer je die grimmige US-Immigration erlebt hat oder von Europa aus ostwärts schaut, ahnt, warum das heikel werden könnte.

Das Geschäftsmodell der auf Millionen deutschen Mobiltelefonen installierten „Luca App“ ist offensichtlich darauf ausgerichtet, die Daten später für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Damit entstehe eine Abhängigkeit von einem einzelnen Privatunternehmen.

Solch Teufelszeug kann man bitte vom Smartdevice aussperren.

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