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Alles Gute zum Europäischen Datenschutztag

Am 28.02.1981 wurde die Datenschutzkonvention 108 des Europarats verabschiedet, der erste völkerrechtlich verbindliche Vertrag zum Datenschutz.

Das ist nun 40 Jahre her.

Schon vorher trat das 1. Datenschutzgesetz der Welt in Deutschland in Kraft, am 01.01.1978.

Viel hat sich danach entwickelt, hat sich entwickeln müssen und wird weiterentwickelt.

Datenschutz wird von vielen Akteuren als allgemein behindernd verachtet, weil eigene Interessen nicht mehr so einfach durchzusetzen sind.

Die betroffenen Menschen haben eher eine ganz andere Ansicht zum Datenschutz, der mehr oder weniger die Menschenwürde schützt. Seit dem Fortschreiten der Digitalisierung sind die Gefahren, ausgeforscht zu werden, zunehmend die eigene Privatsphäre zu verlieren und die Machtausübung von verschiedenen Akteuren – leider auch vom deutschen Staat – beängstigend.

Am 25.05.2018 trat die durch die EU verabschiedete DSGVO in Kraft, hat aber das Datenschutzniveau nicht grundsätzlich verändert, aber zumindest eine annähernde Gleichbehandlung in der Europäischen Union erreicht.
Daneben wurden Sanktionen eingeführt, die nicht mehr so einfach aus der Portokasse bezahlt werden können, sondern Verletzer tatsächlich treffen.

Das ist ein Fortschritt, wird aber insbesondere von staatlichen Institutionen und großen Unternehmen mit hohem Druck und energisch bekämpft. Der soeben erreichte höhere Niveau des Schutzes des Privatbereichs wird ohne wirklich nachvollziehbare Argumente zunehmend wieder eingeschränkt.

Natürlich können schwerste Straftaten wie Terrorismus, Missbrauch bis hin zum Mord nicht hingenommen werden.

De facto werden diese möglichen Taten aber im Vorfeld bekämpft, indem jeder Bürger unter Generalverdacht gestellt, solche Taten vorzubereiten.

Videoüberwachung hat noch kein Verbrechen verhindert, hilft – wenn überhaupt – allenfalls bei der Aufklärung. Dafür haben die Menschen ein mulmiges Gefühl, sich im öffentlichen Raum zu bewegen, wenn Bilder verbunden mit einer perfektionierten Gesichtserkennung letztlich nur das Risiko beinhalten, zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen zu sein.
Das gilt auch für die anlasslose Aufzeichnung von Bewegungsdaten, sei mit dem Handy oder dem Auto.

Auswertungen erfolgen nach Speicherung enormer Datenmengen, die in der Regel nicht gelöscht werden und noch Jahrzehnte nachwirken. Der Mensch ist schon jetzt gläsern.

Das kann niemand so gewollt haben und dem gilt es, entschieden Einhalt zu gebieten. Solche Tage wie der 28. Januar erinnern daran.

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