Wie die vergangene Woche zeigte, gehört auch die Privatisierung von Wasser zu den heftiger diskutierten Themen in Berlin und Brandenburg.
So unterschrieben mehr als 280.000 Berliner (notwendig waren 172.000) das Volksbegehren zur Veröffentlichung der geheim gehaltenen Verträge zwischen der Hauptstadtverwaltung und den für die Berliner Wasserversorgung zuständigen Unternehmen RWE und Veolia. Der Hintergrund: 1999 (unter einer SPD/CDU-geführten Landesregierung) wurden die Berliner Wasserbetriebe zu 49,9 Prozent in private Unternehmen überführt (RWE Aqua und Veolia). Seither stiegen die Wasserkosten für die Verbraucher um bis zu 35 Prozent an, wurden zahlreiche Wasserwerke geschlossen und mehr als tausend Arbeitsplätze abgebaut. Der Vorwurf der Initiatoren des Volksbegehren lautet: Durch die Geheimverträge seien den Unternehmen Gewinngarantien vertraglich zugesichert worden, welche die Plünderung der öffentlichen Daseinsvorsorge durch die privaten Konzerne zur Folge gehabt habe [1].
In Potsdam selbst gab es 1997 eine ähnliche Konstruktion wie heute in Berlin: Damals wurden 49 Prozent der Anteile des kommunalen Wasserversorgers an das französische Unternehmen „Eurawasser“ verkauft. Drei Jahre später wurde der Wasserbetrieb rekommunalisiert, seit 2002 gehört die heute zuständige „Energie und Wasser Potsdam GmbH“ (EWP) zu 65 Prozent den Potsdamer Stadtwerken (die anderen 35 Prozent hält E.ON edis). Für die gescheiterte Privatisierung zahlen die Potsdamer Bürger noch heute gut ein Drittel ihrer Wassergebühren. Laut einer Studie war Leitungswasser im Jahr 2008 in keiner anderen deutschen Großstadt teurer als in Potsdam. Offiziell hüllen sich Stadt, Stadtwerke und Eurawasser allerdings in Schweigen; es herrscht ein „Stillschweige-Abkommen“ [2].
Die Piratenpartei, die für Bürgerbeteiligung, Transparenz und Kontrolle (halb)staatlicher Unternehmen und Wirtschaftsverbindungen eintritt, schließt sich der Forderung nach einer Offenlegung von Verträgen im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge an. Diese Forderung gilt sowohl für die Kontrolle von privaten Anbietern von Wasser, Energie oder öffentlichem Nahverkehr als auch für kommunale Anbieter dieser infrastrukturellen Leistungen. Ein weiteres Problem: Kommunale Anbieter dürfen nicht vom Landeskartellamt überprüft werden [3]. Auch diese Gesetzeslücke gilt es aus Sicht der Piraten baldmöglichst zu schließen.
Wie die vergangene Woche zeigte, gehört auch die Privatisierung von Wasser zu den heftiger diskutierten Themen in Berlin und Brandenburg.
So unterschrieben mehr als 280.000 Berliner (notwendig waren 172.000) das Volksbegehren zur Veröffentlichung der geheim gehaltenen Verträge zwischen der Hauptstadtverwaltung und den für die Berliner Wasserversorgung zuständigen Unternehmen RWE und Veolia. Der Hintergrund: 1999 (unter einer SPD/CDU-geführten Landesregierung) wurden die Berliner Wasserbetriebe zu 49,9 Prozent in private Unternehmen überführt (RWE Aqua und Veolia). Seither stiegen die Wasserkosten für die Verbraucher um bis zu 35 Prozent an, wurden zahlreiche Wasserwerke geschlossen und mehr als tausend Arbeitsplätze abgebaut. Der Vorwurf der Initiatoren des Volksbegehren lautet: Durch die Geheimverträge seien den Unternehmen Gewinngarantien vertraglich zugesichert worden, welche die Plünderung der öffentlichen Daseinsvorsorge durch die privaten Konzerne zur Folge gehabt habe [1].
In Potsdam selbst gab es 1997 eine ähnliche Konstruktion wie heute in Berlin: Damals wurden 49 Prozent der Anteile des kommunalen Wasserversorgers an das französische Unternehmen „Eurawasser“ verkauft. Drei Jahre später wurde der Wasserbetrieb rekommunalisiert, seit 2002 gehört die heute zuständige „Energie und Wasser Potsdam GmbH“ (EWP) zu 65 Prozent den Potsdamer Stadtwerken (die anderen 35 Prozent hält E.ON edis). Für die gescheiterte Privatisierung zahlen die Potsdamer Bürger noch heute gut ein Drittel ihrer Wassergebühren. Laut einer Studie war Leitungswasser im Jahr 2008 in keiner anderen deutschen Großstadt teurer als in Potsdam. Offiziell hüllen sich Stadt, Stadtwerke und Eurawasser allerdings in Schweigen; es herrscht ein „Stillschweige-Abkommen“ [2].
Die Piratenpartei, die für Bürgerbeteiligung, Transparenz und Kontrolle (halb)staatlicher Unternehmen und Wirtschaftsverbindungen eintritt, schließt sich der Forderung nach einer Offenlegung von Verträgen im Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge an. Diese Forderung gilt sowohl für die Kontrolle von privaten Anbietern von Wasser, Energie oder öffentlichem Nahverkehr als auch für kommunale Anbieter dieser infrastrukturellen Leistungen. Ein weiteres Problem: Kommunale Anbieter dürfen nicht vom Landeskartellamt überprüft werden [3]. Auch diese Gesetzeslücke gilt es aus Sicht der Piraten baldmöglichst zu schließen.